Ein Pflegeheimplatz kostet die Bewohner 2026 im Bundesdurchschnitt rund 3.245 Euro Eigenanteil pro Monat. Das ist der Betrag, der nach den Leistungen der Pflegekasse selbst zu tragen bleibt, und er ist in den letzten Jahren stetig gestiegen. Wo genau Sie landen, hängt stark vom Bundesland und der Einrichtung ab.
Wie hoch ist der Eigenanteil 2026?
Der Eigenanteil ist der Teil der Heimkosten, den Bewohner nach Abzug der Pflegekassen-Leistung selbst zahlen. Zum 1. Januar 2026 liegt er im ersten Heimjahr im Bundesdurchschnitt bei rund 3.245 Euro pro Monat.
| Bestandteil | Betrag pro Monat |
|---|---|
| Einrichtungseinheitlicher Eigenanteil (EEE) | ca. 1.405 € |
| Unterkunft & Verpflegung | ca. 937 € |
| Investitionskosten | ca. 529 € |
| Gesamt-Eigenanteil (1. Jahr) | ca. 3.245 € |
Der EEE ist dabei besonders wichtig: Dieser Betrag ist innerhalb einer Einrichtung für alle Pflegegrade gleich, egal ob Pflegegrad 2 oder 5.
Wie unterscheiden sich die Kosten nach Bundesland?
Die regionalen Unterschiede sind erheblich. Im teuersten Bundesland Bremen lag der Eigenanteil zuletzt bei rund 3.752 Euro pro Monat, fast 900 Euro mehr als im günstigsten Bundesland Sachsen-Anhalt.
- Teuer: Bremen, Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg
- Günstiger: Sachsen-Anhalt, Sachsen, Thüringen
Was zahlt die Pflegekasse?
Die Pflegekasse übernimmt einen festen Sachleistungsbetrag, abhängig vom Pflegegrad:
- Pflegegrad 2: 770 € pro Monat
- Pflegegrad 3: 1.262 € pro Monat
- Pflegegrad 4: 1.775 € pro Monat
- Pflegegrad 5: 2.005 € pro Monat
Was, wenn das Geld nicht reicht?
Reichen Rente und Vermögen nicht aus, springt das Sozialamt über die "Hilfe zur Pflege" ein. Geprüft wird dabei auch, ob Kinder unterhaltspflichtig sind, allerdings erst ab einem Jahresbruttoeinkommen von über 100.000 Euro pro Kind. Die meisten Angehörigen werden also nicht herangezogen.
Das sollten Sie jetzt tun
- Vergleichen Sie die Eigenanteile mehrerer Heime in Ihrer Region, die Unterschiede sind groß.
- Beantragen Sie den passenden Pflegegrad, denn höhere Grade bedeuten höhere Kassenleistungen.
- Prüfen Sie bei finanzieller Lücke frühzeitig die "Hilfe zur Pflege" beim Sozialamt.
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